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Berufsunfähigkeitsversicherung

Absicherung des Humankapitals.

16. Mai 2019 auf Magazin|Hegers Finanzen GmbH

Es mag ethisch nicht korrekt erscheinen, von „Humankapital“ zu sprechen, für den darzustellenden Sachverhalt gibt es aber kaum ein besseres Wort.
Denn für die überwiegende Zahl von – vor allem jungen – Menschen stellt Ihr Wissen, Ihre Ausbildung den alles entscheidenden Vermögenswert, eben deren „Kapital“ dar.

Das Risiko Berufsunfähigkeit ist nicht gering.

Dies wird deutlich an folgendem Beispiel:
Ein 35-jähriger Akademiker verdient derzeit 60.000 € brutto p. a. Bei einer Einkommenssteigerung von 2 % p. a. wird er bis zum Eintritt in den Ruhestand mit 67 Jahren ca. 2,65 Mio. € verdienen. Der Wert seiner Arbeit, sein „ideelles“ Vermögen oder sein Humankapital, bemisst sich also auf diese 2,65 Mio. €. Dies gilt jedoch nur, wenn er die nächsten 32 Jahre arbeiten kann und arbeiten wird. Ist ihm dies infolge eines Unfalls oder einer Krankheit nicht möglich, so kann sich sein Humankapital im Extremfall innerhalb eines Tages auf 0 € reduzieren.

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente springt seit der Reform 2001 nur noch bei starker Einschränkung der Leistungsfähigkeit ein. Dabei reicht in aller Regel die Höhe der Rente nicht aus um den persönlichen Lebensstandard zu erhalten.

Doch wie wahrscheinlich ist es, in seinem Erwerbsleben seinen Beruf nicht mehr ausüben zu können. Ob die Zahl, dass es jeden 4. Bürger im Laufe seines Erwerbslebens trifft nun korrekt ist, kann von den oft zitierten Stellen nicht bestätigt werden.
Sowohl die Deutsche Rentenversicherung als auch der GDV halten sich hierzu bedeckt. Sicher ist nur, dass man das Risiko nicht vernachlässigen sollte. Es ist allgemein anerkannt, dass eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit in aller Regel sinnvoll ist.
Laut Versichererverband GDV wurden wegen Berufsunfähigkeit im Jahr 2016 eine Summe von 3,6 Milliarden Euro als Renten oder Kapital an die Versicherten ausgezahlt. Insgesamt liegt der Bestand der BU Versicherungen bei 17 Millionen Verträgen. Das durchschnittliche Alter für das Eintreten einer Berufsunfähigkeit liegt laut GDV Umfrage bei 47 Jahren.

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Ursachen für Berufsunfähigkeit

Das durchschnittliche Alter für das Eintreten einer Berufsunfähigkeit liegt laut GDV Umfrage beim 47. Lebensjahr. Die Ursachen haben sich in den vergangenen Jahr etwas geändert. Laut Ratingagentur Morgan & Morgan sind psychische Erkrankungen, mit 31% und der Bewegungsapparat mit 21% vor Krebserkrankungen mit 15% die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit.

Den beruflichen Status absichern.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dann eine monatlich Rente, wenn die versicherte Person nicht in der Lage ist, ihren aktuellen Beruf ohne Einschränkungen zu 50% auszuüben.  Die Rente wird im Versicherungsschein fest vereinbart und wird unabhängig vom letzten Einkommen ausgezahlt, für gewöhnlich bis zum Eintritt in den Ruhestand.

Es ist dabei nicht von Belang, ob die Berufsunfähigkeit aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung hervorgerufen wurde. Ebenso spielt es keine Rolle welche Erkrankung überhaupt vorliegt.

Um eine solche Absicherung anbieten zu können, sind auch für Berufe mit überwiegend sitzender Tätigkeit bereits relativ hohe Beiträge fällig. Häufig wird als Alternative eine Unfallversicherung abgeschlossen. Diese ist zwar deutlich preiswerter, weist aber bei Weitem nicht den großen Leistungsumfang auf, den eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet.

Für Menschen in Berufen mit höherem Risiko steigen zudem die Beiträge noch an. Für Berufstätige mit Vorerkrankungen ist eine Versicherbarkeit unter Umständen gar nicht mehr möglich oder mit Ausschlussklauseln verbunden.

Daher sollte generell die Unterstützung von professionellen Finanzberatern eingeholt werden. So können möglichst viele Angebote in einem Rutsch eingeholt werden. Gerade für Menschen mit Vorerkrankungen ist dies besonders wichtig, um zu prüfen welches Versicherungsunternehmen das erhöhte Risiko übernehmen kann.

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Samstag und Sonntag: geschlossen

Was gilt es zu beachten?

Viele Angebote vergleichen.

In jedem Fall sollten möglichts viele Angebote miteinander verglichen werden. Unabhängige Versicherungsmakler nutzen dafür entsprechende Kalkulationssoftware und kennen sich sehr gut mit den Eigenheiten der zahlreichen Tarifwerke vieler Gesellschaften aus. Es gilt, nicht jedes Tarifwerk ist für jeden Beruf passend. So sollten zum Beispiel Ärzte und Personen in Heilberufen auf entsprechende Infektionsklauseln achten. Auch Selbständige oder Gesellschafter Geschäftsführer nehmen einen besondere Position ein, wenn es um die Tarifauswahl geht.

Gesundheitsfragen ernst nehmen.

Streitigkeiten bei Leistungsfällen zwischen BU Versicherer und Kunde fallen sehr häufig auf falsch beantwortete Gesundheitsfragen im Antrag zurück. Es gilt also besondere Sorgfalt bei der Beantwortung dieser Fragen walten zu lassen.  Einige Versicherer nutzen dazu mittlerweile sogar eigene Fachkräfte, die bei der Beantwortung der Fragen unterstützen. In jedem Fall können auch Finanzberater oder der Hausarzt eine Hilfe sein.

Alternativen berücksichtigen.

Es gibt Berufe, welche sich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht abdecken lassen, da die Versicherungsunternehmen das Risiko scheuen. Ebenso kann es aufgrund von bestehdnen Vorerkrankungen zu einer Ablehnung des Versicherungsantrages kommen. Für diese Personen sollten die Alternativen zur Berufsunfähigkeitsverischerung aufgerufen werden. Ein Versicherungsportfolio aus Unfallversicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherung und einer Absicherung gegen schwere Erkrankungen ist dabei empfehlenswert.
Die Bausteine sind auf die individuellen Bedürfnissse abzustimmen.

Junge Menschen versichern sich preiswerter.

Das beduetet nicht, dass nur junge Menschen einen Berufsunfähigkeitsschutz abschließen sollten. Jedoch fällt dies aufgrund besonderer Einstufungen preiswerter aus, als wenn in fortgeschrittenem Alter ein Antrag gestellt wird. Weiterhin sind junge Peronen in der Regel gesundheitlich weniger vorbelastet, sodass es nicht zu Risikozuschlägen oder Vertragsklauseln kommt.

Welche BU Tarife sind zu vermeiden.

Es ist darauf zu achten, dass der Versicherer die Fristen zur Meldepflicht nicht zu eng fasst. Dies könnte zur Folge haben, dass man einfach verpasst seine Berufsunfähigkeit rechtzeitig anzuzeigen. Ebenfalls sollte bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung auf die abstrakte Verweisung verzichtet werden. Sollte der Tarif eine konkrete Verweisungsklausel beinhalten, so muss geprüft werden ob diese zur beruflichen Situation des Kunden passt.

Beamte nehmen eine Sonderstellung ein.

Für Beamte gibt es eine besondere Auslegung der Berufsunfähigkeitsversicherung. Über sogenannte Dienstunfähigkeitsklauseln, gilt der Beamte auch dann als Dienstunfähig, wenn der Amtsarzt zu dem Schluss kommt, dass eine fortführung des Dienstes aus medizinischen Gründen nicht mehr möglich ist und der Beamte dadurch aus dem Dienst ausscheidet. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass das Versicherungsunternehmen die Rente wegen Dienstunfähigkeit auch durchgehend zahlt, ohne nach einer gewissen Frist auf eine Berufsunfähigkeit hin zu prüfen. Es gibt allerdings nur noch sehr wenige Versicherer die eine 1A Dienstunfähigkeitsversicherung anbieten. Beamte sollten aber sehr genau darauf achten.

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Dieser Artkel stammt von:

Christian Hegers

Finanzberater

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